§ 32a HWaG - Erlaubnisfreie Niederschlagswasserversickerung
Bibliographie
- Titel
- Hamburgisches Wassergesetz (HWaG)
- Amtliche Abkürzung
- HWaG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hamburg
- Gliederungs-Nr.
- 753-1
Der Senat wird ermächtigt, zur schadlosen Versickerung des auf Wohngrundstücken anfallenden Niederschlagswassers durch Rechtsverordnung die Voraussetzungen zu regeln, unter denen die Niederschlagswasserversickerung erlaubnisfrei ist, und dabei
- 1.die zur schadlosen Versickerung geeigneten Anlagen zu bestimmen sowie
- 2.Anforderungen an die Beschaffenheit des zu versickernden Niederschlagswassers zu stellen.