Art. 3 BayBGG - Frauen mit Behinderung
Bibliographie
- Titel
- Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG)
- Amtliche Abkürzung
- BayBGG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bayern
- Gliederungs-Nr.
- 805-9-A
Um die Benachteiligung von Frauen mit Behinderung wegen mehrerer Gründe zu vermeiden, sind deren besondere Belange zu berücksichtigen, bestehende Benachteiligungen zu beseitigen und künftige Benachteiligungen zu verhindern. Dabei sind besondere Maßnahmen zur Förderung der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen mit Behinderung und zur Beseitigung bestehender Benachteiligungen zulässig.