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§ 3 VKO - Zwangsräumung

Bibliographie

Titel
Vollstreckungskostenordnung (VKO)
Amtliche Abkürzung
VKO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hamburg
Gliederungs-Nr.
2011-2-1

Die Gebühr für die Zwangsräumung unbeweglicher Sachen, von Räumen oder Schiffen beträgt 30,30 Euro.