Anlage 1.1.2.1 GNotKG - Abschnitt 1
Verwahrung und Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG)
- Amtliche Abkürzung
- GNotKG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 361-6
| 12100 | Annahme einer Verfügung von Todes wegen in besondere amtliche Verwahrung | 82,00 € |
|---|---|---|
| Mit der Gebühr wird auch die Verwahrung, die Mitteilung nach § 347 FamFG und die Herausgabe abgegolten. | ||
| 12101 | Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen | 109,00 € |
| Werden mehrere Verfügungen von Todes wegen desselben Erblassers bei demselben Gericht gleichzeitig eröffnet, so ist nur eine Gebühr zu erheben. |