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§ 118 SWG - Anzuwendende Vorschriften

Bibliographie

Titel
Saarländisches Wassergesetz (SWG)
Amtliche Abkürzung
SWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
753-1

Die §§ 115 und 116 dieses Gesetzes sind auf das Planfeststellungsverfahren entsprechend anzuwenden.