Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 4 NRSG - Hinweispflicht

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (Nichtraucherschutzgesetz)
Redaktionelle Abkürzung
NRSG,SL
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
212-5

An den Orten, für die nach § 2 ein Rauchverbot besteht, ist dies deutlich sichtbar zu kennzeichnen.