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§ 25 NVersG - Kostenfreiheit

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Versammlungsgesetz (NVersG)
Amtliche Abkürzung
NVersG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21031

Amtshandlungen nach diesem Gesetz sind kostenfrei.