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§ 9 AtVfV - Besondere Einwendungen

Bibliographie

Titel
Verordnung über das Verfahren bei der Genehmigung von Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes (Atomrechtliche Verfahrensverordnung - AtVfV)
Amtliche Abkürzung
AtVfV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
751-1-3

Einwendungen, die auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, sind im Erörterungstermin nicht zu behandeln; sie sind durch schriftlichen Bescheid auf den Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten zu verweisen.