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§ 24 AbgEG - Ausführungsbestimmungen

Bibliographie

Titel
Landesgesetz über die Entschädigung der Mitglieder des Landtags Rheinland-Pfalz (Abgeordnetenentschädigungsgesetz)
Redaktionelle Abkürzung
AbgEG,RP
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
1101-1

(1) Weitere Ausführungsbestimmungen zu diesem Gesetz erlässt der Präsident des Landtags.

(2) Die Ausführungsbestimmungen sind zu veröffentlichen.