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§ 16 TPG - Schlussbestimmungen

Bibliographie

Titel
Thüringer Pressegesetz (TPG)
Amtliche Abkürzung
TPG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
225-2

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Erfurt, den 31. Juli 1991
Der Präsident des Landtags
In Vertretung
Backhaus
Vizepräsident