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§ 125 KVG LSA - Verwaltung von Stiftungen

Bibliographie

Titel
Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz - KVG LSA)
Amtliche Abkürzung
KVG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
2020.95

Soweit durch Gesetz, insbesondere durch das Stiftungsgesetz Sachsen-Anhalt, oder den Stifter nichts anderes bestimmt ist, sind für die Verwaltung von Stiftungen im Sinne von § 121 Abs. 1 Nr. 2 und § 122 Abs. 1 die Vorschriften dieses Gesetzes anzuwenden.