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Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung

Bibliographie

Titel
Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung
Redaktionelle Abkürzung
BefrArbVtrÄG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
800-24

Vom 15. Mai 1986 (BGBl. I S. 742)

Zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 15. November 2019 (BGBl. I S. 1604)

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Befristung von Arbeitsverträgen1
Berlin-Klausel2
Inkrafttreten3