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§ 22 PatV - Übergangsregelung

Bibliographie

Titel
Verordnung zum Verfahren in Patentsachen vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (Patentverordnung - PatV)
Amtliche Abkürzung
PatV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
420-1-13

Für Patentanmeldungen, Erfinderbenennungen und Anträge auf Erteilung eines ergänzenden Schutzzertifikats, die vor In-Kraft-Treten von Änderungen dieser Verordnung eingereicht worden sind, sind die bisherigen Vorschriften in ihrer bis dahin geltenden Fassung anzuwenden.