§ 126 ThürKO - Spitzenverbände
Bibliographie
- Titel
- Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -)
- Amtliche Abkürzung
- ThürKO
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Thüringen
- Gliederungs-Nr.
- 2020-4
Zur Förderung der kommunalen Selbstverwaltung und Wahrnehmung ihrer Interessen können die Gemeinden und Landkreise Vereinigungen bilden. Das Land unterstützt die Vereinigungen angemessen in ihrer Tätigkeit.