Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 49 BLG - Festsetzung der Entschädigung und Ersatzleistung

Bibliographie

Titel
Bundesleistungsgesetz
Redaktionelle Abkürzung
BLG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
54-1

Entschädigung und Ersatzleistung werden durch die Anforderungsbehörden festgesetzt.