Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 23 TzBfG - Besondere gesetzliche Regelungen

Bibliographie

Titel
Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG) 
Amtliche Abkürzung
TzBfG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
800-26

Besondere Regelungen über Teilzeitarbeit und über die Befristung von Arbeitsverträgen nach anderen gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.