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§ 1 LVerfGG M-V - Bezeichnung und Sitz

Bibliographie

Titel
Gesetz über das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern (Landesverfassungsgerichtsgesetz - LVerfGG M-V)
Amtliche Abkürzung
LVerfGG M-V
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Mecklenburg-Vorpommern
Gliederungs-Nr.
300-6

(1) Das Landesverfassungsgericht ist ein allen übrigen Verfassungsorganen gegenüber selbstständiges und unabhängiges Gericht des Landes.

(2) Das Landesverfassungsgericht führt die Bezeichnung "Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern". Es hat seinen Sitz in der Hansestadt Greifswald.