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§ 41 BremLMG - Offener Kanal

Bibliographie

Titel
Bremisches Landesmediengesetz (BremLMG)
Amtliche Abkürzung
BremLMG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bremen
Gliederungs-Nr.
225-h-1

(1) Der Offene Kanal gibt Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Beiträge für Hörfunk, Fernsehen und Telemedien zu produzieren und zu verbreiten.

(2) Auf die Beiträge des Offenen Kanals findet § 14 Absatz 1 bis 3 und 6 entsprechende Anwendung. Die Beiträge sind unentgeltlich zu erbringen.

(3) Die Nutzungsberechtigten sind für ihre Beiträge selbst verantwortlich. Sie tragen dafür Sorge, dass ihre Beiträge Rechte Dritter, insbesondere urheberrechtlicher Art, nicht verletzen. Am Anfang und am Ende jedes Beitrages ist die oder der Verantwortliche zu nennen. Die Person oder Gruppe muss sich schriftlich verpflichten, die Landesmedienanstalt von Schadensersatz- und sonstigen Ansprüchen Dritter freizustellen.

(4) Die Landesmedienanstalt stellt sicher, dass alle Beiträge der Bürgermedien aufgezeichnet und die Aufzeichnungen aufbewahrt werden. § 18 gilt entsprechend. Die Landesmedienanstalt gewährleistet ferner die Verbreitung der Gegendarstellung. § 19 gilt entsprechend. Für die Kosten der Gegendarstellung haften Nutzungsberechtigte und Verantwortliche gesamtschuldnerisch. § 58 Absatz 1 und 2 sowie § 59 Absatz 1, 3 und 4 finden entsprechende Anwendung.

(5) Die Beiträge des Offenen Kanals sind von Personen oder Gruppen zu erbringen, die selbst nicht Veranstalter im Sinne dieses Gesetzes sind und ihre Wohnung oder ihren Sitz im Land Bremen haben; weiteren Personen kann die Nutzung auf Antrag gestattet werden.

(6) Der Offene Kanal soll mit Einrichtungen im Land Bremen insbesondere aus den Bereichen Kultur, Jugend, Frauen, Bildung, Schule, Hochschulen, Sport, Film und Journalismus kooperieren. Ziele dieser Kooperationen sind, dass der Offene Kanal einen Beitrag zum Medien- und Kulturangebot im Land Bremen leistet sowie dass den Nutzerinnen und Nutzern ein Zugang zu weiteren Inhalten und zum Erwerb technischer und filmkünstlerischer/-ästhetischer Fertigkeiten bei der Produktion von Medienangeboten eröffnet wird.