Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 318 FamFG - Vergütung und Aufwendungsersatz des Verfahrenspflegers

Bibliographie

Titel
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
Amtliche Abkürzung
FamFG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
315-24

Für die Vergütung und den Aufwendungsersatz des Verfahrenspflegers gilt § 277 entsprechend.