Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 25 PflBG - Ausschluss der Geltung von Vorschriften dieses Abschnitts

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz - PflBG) 
Amtliche Abkürzung
PflBG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2124-25

Die §§ 16 bis 24 finden keine Anwendung auf Auszubildende, die Diakonissen, Diakonieschwestern oder Mitglieder geistlicher Gemeinschaften sind.