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§ 3 HmbAbwG - Abwasserbeseitigungsplan

Bibliographie

Titel
Hamburgisches Abwassergesetz (HmbAbwG)
Amtliche Abkürzung
HmbAbwG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hamburg
Gliederungs-Nr.
2135-1

(1) Der Senat stellt den Abwasserbeseitigungsplan für das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg auf.

(2) Im Abwasserbeseitigungsplan sind insbesondere die Sammler, das jeweilige Sielsystem, die Pumpwerke, die Kläranlagen und die Rückhaltebecken mit ihrem jeweiligen Einzugsbereich sowie die Grundzüge für die Abwasserbehandlung einschließlich der im Zeitpunkt der Aufstellung des Plans erreichten und zukünftig vorgesehenen Reinigungsleistung darzustellen.