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§ 22 AGVwGO - Ermächtigung

Bibliographie

Titel
Landesgesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (AGVwGO)
Amtliche Abkürzung
AGVwGO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
303-1

Die zur Durchführung des Zweiten Abschnittes dieses Gesetzes erforderlichen Rechtsvorschriften erlässt die Landesregierung.