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§ 23 SaarlGebG - Übergangsbestimmung

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren im Saarland (SaarlGebG)
Amtliche Abkürzung
SaarlGebG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
2013-1

Gesetze und Verordnungen, die diesem Gesetz angepasst werden müssen, bleiben bis zur Anpassung in Kraft.