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§ 42 LNatSchG - Änderung der Landesverordnung über dienst- und arbeitsrechtliche Zuständigkeiten im  Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten

Bibliographie

Titel
Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) 
Amtliche Abkürzung
LNatSchG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
791-1

Die Landesverordnung über dienst- und arbeitsrechtliche Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten vom 26. Februar 2015 (GVBl. S. 22, BS 2030-1-26) wird wie folgt geändert:

In § 1 Abs. 1, den §§ 2 bis 5 Abs. 1, den §§ 6 bis 10 Abs. 1, § 11 Abs. 1 und § 13 wird die Bezeichnung "Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht" jeweils durch die Bezeichnung "Landesamt für Umwelt" ersetzt.