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§ 78 KWO - Ermittlung des Abstimmungsergebnisses im Wahlbezirk

Bibliographie

Titel
Kommunalwahlordnung (KWO)
Amtliche Abkürzung
KWO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
333-12

Für die Ermittlung des Abstimmungsergebnisses im Wahlbezirk gilt § 70 entsprechend.