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§ 25 BerlBG - Bekanntmachungen

Bibliographie

Titel
Berliner Betriebe-Gesetz (BerlBG)
Amtliche Abkürzung
BerlBG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Berlin
Gliederungs-Nr.
27-1

Soweit öffentliche Bekanntmachungen zu erfolgen haben, geschieht dies im Amtsblatt für Berlin oder im Bundesanzeiger, soweit gesetzliche Regelungen einer Veröffentlichung im Bundesanzeiger nicht entgegenstehen. § 23 Abs. 1 bleibt unberührt.