§ 86 SchulG LSA - Übergangsregelung für die Ersatzschulen
Bibliographie
- Titel
- Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA).
- Amtliche Abkürzung
- SchulG LSA
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 2231.1
Für das Schuljahr 2024/2025 sind für die Berechnung der Finanzhilfe die §§ 18, 18a und 86 Abs. 4 in der bis zum Tag des Inkrafttretens des Artikels 5 des Haushaltsbegleitgesetzes 2025/2026 geltenden Fassung weiter anzuwenden.