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§ 4 LHO - Haushaltsjahr

Bibliographie

Titel
Landeshaushaltsordnung (LHO)
Amtliche Abkürzung
LHO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
63-1

Haushaltsjahr ist das Kalenderjahr. Das für Finanzen zuständige Ministerium kann für einzelne Bereiche etwas anderes bestimmen.