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§ 17 GstG - Geltungsbereich

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz - GstG)
Amtliche Abkürzung
GstG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
2033-1

Die nachfolgenden Vorschriften über die Gleichstellungsbeauftragte gelten, soweit in § 23 nichts anderes bestimmt, ist, nicht für die Gleichstellungsbeauftragten in den Gemeinden, Kreisen und Ämtern und an den Hochschulen.