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§ 47 WG - Konzeption der Abwasserbeseitigung

Bibliographie

Titel
Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG)
Amtliche Abkürzung
WG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr.
7530

Die Gemeinden können in Abstimmung mit der zuständigen Wasserbehörde eine Abwasserbeseitigungskonzeption als internes Planungsinstrument aufstellen, die eine Übersicht über den Stand der Abwasserbeseitigung und deren geplanter Entwicklung gibt; sie kann bei Bedarf fortgeschrieben werden. In der Konzeption wird insbesondere dargestellt, wie das Niederschlagswasser bewirtschaftet und welche Ortsteile voraussichtlich in welchem Zeitraum an die zentrale Abwasserbeseitigung angeschlossen und welche Ortsteile dezentral entsorgt werden müssen. Die Konzeption wird in ortsüblicher Weise bekannt gemacht.