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§ 86 SDG - Verwaltungsvorschriften

Bibliographie

Titel
Saarländisches Disziplinargesetz (SDG)
Amtliche Abkürzung
SDG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
2031-1

Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport kann zur Durchführung dieses Gesetzes erforderliche Verwaltungsvorschriften erlassen; die Verwaltungsvorschriften sind im Amtsblatt des Saarlandes zu veröffentlichen.