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§ 37 NachbG Bln - Außer-Kraft-Treten von Vorschriften

Bibliographie

Titel
Berliner Nachbarrechtsgesetz (NachbG Bln)
Amtliche Abkürzung
NachbG Bln
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Berlin
Gliederungs-Nr.
403-6

Das diesem Gesetz entgegenstehende oder gleich lautende Recht wird aufgehoben. Insbesondere werden folgende Vorschriften aufgehoben, soweit sie nicht bereits außer Kraft getreten sind: hier nicht wiedergegeben.