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§ 23 HmbAbwG - Grundrechtseinschränkung

Bibliographie

Titel
Hamburgisches Abwassergesetz (HmbAbwG)
Amtliche Abkürzung
HmbAbwG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hamburg
Gliederungs-Nr.
2135-1

Durch dieses Gesetz wird das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) eingeschränkt.