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Anlage 9 StrlSchG - Radiologisch relevante mineralische Primärrohstoffe für die Herstellung von Gebäuden mit Aufenthaltsräumen

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG)
Amtliche Abkürzung
StrlSchG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
751-24

(zu § 134 Absatz 1)

  1. 1.

    Saure magmatische Gesteine sowie daraus entstandene metamorphe und sedimentäre Gesteine,

  2. 2.

    Sedimentgestein mit hohem organischem Anteil wie Öl-, Kupfer- und Alaunschiefer,

  3. 3.

    Travertin.