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Anlage 33 BewG - Weitere den Ertragswert erhöhende Umstände

Bibliographie

Titel
Bewertungsgesetz (BewG)
Amtliche Abkürzung
BewG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
610-7

(zu § 238 Absatz 2)

Bewertungsfaktor fürFlächeneinheitin EUR
Abgegrenzte Standortfläche der Windenergieanlagepro Ar59,58