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§ 92a LWG - Sonderregeln für TEN Häfen

Bibliographie

Titel
Landeswassergesetz (LWG)
Amtliche Abkürzung
LWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
753-8

Für Kernhäfen des Transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) gemäß Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über Leitlinien der Union für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 661/2010/EU (ABl. L 348 S. 1) findet § 70a Absatz 1 bis 6 Wasserhaushaltsgesetz entsprechende Anwendung. 1

Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes (ABl. L 258/81) wird damit umgesetzt.