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Art. 27 Verf

Bibliographie

Titel
Verfassung des Freistaats Thüringen
Redaktionelle Abkürzung
Verf,TH
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
100-1

(1) Kunst ist frei. Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.

(2) Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.