Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 117d AO - Inhalt des Ersuchens

Bibliographie

Titel
Abgabenordnung (AO)
Amtliche Abkürzung
AO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
610-1-3

Ein Ersuchen nach § 117c Absatz 1 soll Angaben zu Folgendem enthalten:

  1. 1.

    eine Präzisierung der angeforderten Informationen, die so detailliert ist, wie dies unter den gegebenen Umständen in angemessener Weise möglich ist,

  2. 2.

    die Beschreibung des Sachverhalts und der dem Ersuchen zugrunde liegenden Straftat,

  3. 3.

    die Benennung des Zwecks, zu dem die Informationen erbeten werden,

  4. 4.

    Einzelheiten zur Identität der betroffenen Person, sofern sich das Ersuchen auf eine bekannte Person bezieht,

  5. 5.

    soweit angemessen, eine Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Zweck, zu dem die Informationen angefordert werden, und allen natürlichen oder juristischen Personen oder Organisationen, auf die sich die Informationen beziehen,

  6. 6.

    etwaige Beschränkungen einer Verwendung der in dem Ersuchen enthaltenen Informationen zu anderen Zwecken als denen, für die sie übermittelt wurden.