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Art. 71e BayVwVfG - Elektronisches Verfahren

Bibliographie

Titel
Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)
Amtliche Abkürzung
BayVwVfG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
2010-1-I

1Das Verfahren nach diesem Abschnitt wird auf Verlangen in elektronischer Form abgewickelt. 2Art. 3a Abs. 2 bis 4 bleibt unberührt.