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§ 10 VaG M-V - Kosten

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Ausführung von Initiativen aus dem Volk, Volksbegehren und Volksentscheid in Mecklenburg-Vorpommern (Volksabstimmungsgesetz - VaG M-V)
Amtliche Abkürzung
VaG M-V
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Mecklenburg-Vorpommern
Gliederungs-Nr.
100-5

Die Kosten für die Erstellung der Vorlage, Herstellung der Unterschriftenlisten und die Beibringung der Unterschriften tragen die Antragsteller.