Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 27 LBesG LSA - Besoldungsordnung W

Bibliographie

Titel
Besoldungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Landesbesoldungsgesetz - LBesG LSA)
Amtliche Abkürzung
LBesG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
2032.23

Die Ämter der Professorinnen und Professoren an Hochschulen und ihre Besoldungsgruppen sind in der Besoldungsordnung W (Anlage 2) geregelt. Die Grundgehaltssätze sind in der Anlage 4 ausgewiesen. Die Sätze 1 und 2 gelten auch für hauptberufliche Leiterinnen oder Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen, die nicht Professorinnen oder Professoren sind, soweit ihre Ämter nicht Besoldungsgruppen der Besoldungsordnungen A und B zugewiesen sind.