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§ 30 ArchG - Inkrafttreten

Bibliographie

Titel
Architektengesetz
Redaktionelle Abkürzung
ArchG,BW
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr.
2130

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. 3

Diese Vorschrift betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 5. Oktober 1999 (GBl. S. 411)