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§ 55 SH AbgG - Ausführungsbestimmungen

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Schleswig-Holsteinischen Landtages (Schleswig-Holsteinisches Abgeordnetengesetz - SH AbgG)
Amtliche Abkürzung
SH AbgG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
1101-5

Die Präsidentin oder der Präsident erlässt im Benehmen mit dem Ältestenrat Ausführungsbestimmungen über Inhalt und Umfang der in den Abschnitten V und VI vorgesehenen Pflichten.