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§ 4 UStDV - Anschlussstrecken im Schienenbahnverkehr

Bibliographie

Titel
Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV)
Amtliche Abkürzung
UStDV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
611-10-14-1

Bei grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Schienenbahnen sind anzusehen:

  1. 1.
    als inländische Beförderungsstrecken die Anschlussstrecken im Ausland, die von Eisenbahnverwaltungen mit Sitz im Inland betrieben werden, sowie Schienenbahnstrecken in den in § 1 Abs. 3 des Gesetzes bezeichneten Gebieten;
  2. 2.
    als ausländische Beförderungsstrecken die inländischen Anschlussstrecken, die von Eisenbahnverwaltungen mit Sitz im Ausland betrieben werden.