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§ 25 RettDG LSA - Rettungsmittel für die qualifizierte Patientenbeförderung

Bibliographie

Titel
Rettungsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (RettDG LSA)
Amtliche Abkürzung
RettDG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
2154.9

(1) Rettungsmittel der Notfallrettung können durch die Rettungsdienstleitstelle für die qualifizierte Patientenbeförderung herangezogen werden, wenn im Rettungsdienstbereichsplan der Einsatz für die Notfallrettung und die qualifizierte Patientenbeförderung vorgesehen ist oder ein anderes geeignetes Rettungsmittel nicht rechtzeitig zur Verfügung steht.

(2) Stehen im Einzelfall nicht ausreichende Rettungsmittel für die Notfallrettung zur Verfügung, können die Rettungsdienstleitstellen Rettungsmittel der qualifizierten Patientenbeförderung anfordern. Auf Anforderung einer Rettungsdienstleitstelle haben die Leistungserbringer die Rettungsmittel der qualifizierten Patientenbeförderung auch für die Notfallrettung einzusetzen.