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§ 49 AGGVG - In-Kraft-Treten

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes und von Verfahrensgesetzen der ordentlichen Gerichtsbarkeit (AGGVG)
Amtliche Abkürzung
AGGVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr.
3000, 310, 3120

(1) Dieses Gesetz tritt, vorbehaltlich des Absatzes 2, am 1. Juli 1976 in Kraft.

(2) (hier nicht wiedergegeben)