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§ 16 HSchlG - In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Regelung der außergerichtlichen Streitschlichtung
Redaktionelle Abkürzung
HSchlG,HE
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
210-82

1Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. 2Es tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2035 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. Januar 2036 durch § 16 Satz 2 des Gesetzes i.d.F. vom 16. September 2025 (GVBl. 2025 Nr. 57)