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§ 30 HmbKatSG - Einschränkung von Grundrechten

Bibliographie

Titel
Hamburgisches Katastrophenschutzgesetz (HmbKatSG)
Amtliche Abkürzung
HmbKatSG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hamburg
Gliederungs-Nr.
215-1

Durch dieses Gesetz werden die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person und Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 2 und 13 des Grundgesetzes) eingeschränkt.