Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 25 BLG - Vorschusszahlung

Bibliographie

Titel
Bundesleistungsgesetz
Redaktionelle Abkürzung
BLG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
54-1

Im Falle einer Anforderung nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 ist dem Eigentümer für seine zur Durchführung dieser Maßnahmen notwendigen besonderen Aufwendungen auf Verlangen angemessen Vorschuss zu leisten. Dies gilt sinngemäß im Falle des § 16 Abs. 1.