Anlage 1 Teil 1.2.4 GKG - Abschnitt 4
Zulassung der Sprungrevision, Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision sowie
der Rechtsbeschwerden nach § 77 GWB, § 86 EnWG, § 35 KSpTG und § 24 EU-VSchDG
Bibliographie
- Titel
- Gerichtskostengesetz (GKG)
- Amtliche Abkürzung
- GKG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 360-7
Siehe auch Vorbemerkung 1
| Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr oder Satz der Gebühr nach § 34 GKG |
|---|---|---|
| 1240 | Verfahren über die Zulassung der Sprungrevision: Soweit der Antrag abgelehnt wird | 1,5 |
| 1241 | Verfahren über die Zulassung der Sprungrevision: Soweit der Antrag zurückgenommen oder das Verfahren durch anderweitige Erledigung beendet wird | 1,0 |
| Die Gebühr entsteht nicht, soweit die Sprungrevision zugelassen wird. | ||
| 1242 | Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung des Rechtsmittels: Soweit die Beschwerde verworfen oder zurückgewiesen wird | 2,0 |
| 1243 | Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung des Rechtsmittels: Soweit die Beschwerde zurückgenommen oder das Verfahren durch anderweitige Erledigung beendet wird | 1,0 |
| Die Gebühr entsteht nicht, soweit der Beschwerde stattgegeben wird. | ||